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Mehr Sicherheit durch Hygiene-Service
Auf der sicheren Seite mit der DBL

13.4.2009 - LS



Was umfasst Hygiene-Service? Und was erfordern neue Richtlinien und Co. eigentlich von den Mitarbeitern im Lebensmittel verarbeitenden Gewerbe? Thomas Echel­meyer, 43, leitet bei der DBL – Deutschen Berufskleider-Leasing GmbH das Verbands- und Handwerksmarketing. Hierzu gehört nicht nur die Entwicklung spezieller Kollektionen. Im Interview gibt er Auskunft über die Ausarbeitung spezifischer Rahmenbedingungen und unter­stützende Maßnahmen.

 

Herr Echelmeyer, was umfasst für Sie der Begriff Hygiene-Service?

Hygiene spielt gerade in der Berufsbekleidung eine immer größere Rolle, insbe­sondere in den Branchen Lebensmittel, Gastronomie, Hotellerie, Pharma und Medizin. Dabei geht es nicht nur um sichtbare Sauberkeit, sondern auch um Mikro­organismen, die sich auf der Kleidung befinden. Systeme wie z. B. RAL* und RABC* oder die europäische Norm 14065 stellen sicher, dass die mikrobiologische Konta­mination von Kleidung vermieden bzw. ein festgelegtes Niveau nicht überschritten wird. Sowohl RABC als auch RAL beschreiben wirklich akribisch die Rolle der Textilien in der Personalhygiene. Mit der Einführung der Normen richtet sich der DBL-Verbund bei der Entwicklung und Pflege seiner Kollektionen exakt nach den beschriebenen strengen Hygiene­richtlinien. Und über diese gilt es auch zu informieren. Im bundes­weiten DBL-Arbeitskreis Matrix werden zum Beispiel die Themen Zertifizierung, Hygiene und Qualitätssicherung erörtert und deren Umsetzung gesichert. Als Anbieter von textilen Komplettlösungen geht es aber nicht nur um die branchenspezifischen Hygiene-Kol­lektionen. Es geht auch um optimale Sicherheit – und die damit verbundene Information. Es gilt das Hygienebe­wusstsein zu stärken. Das wiederum funktioniert verstärkt durch Kooperationen.

Was sind das für Kooperationen?

Die Palette der Kooperationen ist breit gestreut. Sie reicht von der Zusammenarbeit mit den Bundes- und Landesver­bänden der Lebensmittelkontrolleure – ganz aktuell ist hier unser Vertrag mit dem Landesverband Bayern – über diverse Landesverbände der Bäcker bis hin zur Kooperation mit dem Deutschen Verband unabhängiger Prüflabore (VUP). Hygiene und Service stehen dabei immer im Vordergrund – und durch eine solche Zusammenarbeit wird für die Verbraucher oftmals ein sichtbares Zeichen gesetzt. So erhielt zum Beispiel die Hygienekleidung Euroclean, die klar die Vorgaben der DIN 10524* erfüllt, vom Bundes­verband der Le­bensmittelkon­trolleure (BVLMK) das Siegel „Empfohlen vom BVLMK“. Eine Information auf den ersten Blick.

Stichwort Information – die hygienischen Richtlinien sind komplex. Wie werden Verbände und Unternehmen gezielt über Normen und Vorgaben informiert?

Dazu gehören die Mitgestaltung von Verbandstagen, Ausrichtung fachspezifischer Tagungen sowie zahlreiche Infoveranstaltungen und diverse Seminare mit ausgesuchten Referenten zu Fachthemen. Hier wird detailliert über gesetzliche Normen, hygienische Richtlinien und definierte Vorgaben bei der Pflege von Berufskleidung in hygienisch sensiblen Segmenten informiert. Ein Beispiel: Bei einem Hygiene-Seminar des Deutschen Konditoren Bundes in Kassel übermittelten kürzlich ausgesuchte Referenten aus Industrie und Wissenschaft für die Konditoren das manchmal recht trockene Thema Hygiene praktisch und lebensnah – da ging es neben der richtigen Kleidung auch um Themen wie „HACCP*: Die praktische Umsetzung im Betrieb“ oder das „EU-Hygienepaket: Die neuen Lebensmittelhygienevor­schriften“ bis hin zur „Schädlingsbekämpfung“.

Welche Themen sind in Bezug auf hygienische Richtlinien und definierte Vorgaben in letzter Zeit besonders aktuell? 

Es gibt noch viel Aufklärungsbedarf – zurzeit zum Beispiel beim International Food Standard (IFS). Deutsche Handels­unternehmen haben 2003 mit Version 0.3 des IFS die Anforderungen an das Qualitätsmanagement ihrer Lebens­mittellieferanten formuliert. Der International Food Standard setzt sich zusammen aus Qualitätsmanagement, HACCP sowie Gute Handelspraxis (GHP) und erfüllt die aktuellen Anforderungen der Europäischen Union, so auch die Rückverfolgbarkeit von Produkten. Allerdings gilt seit Januar 2008 die neue Version 5.0. Über die aktualisierten Anforderungen besteht noch ein hoher Aufklärungsbedarf. Zu all dem versuchen wir mit unseren diversen Infover­anstaltungen und Tagungen beizutragen.

*HACCP: Hazard Analysis of Critical Control Point System.

*Seit Mai 2004 sind mit der Norm DIN 10524 „Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“ die Hygienean­forderungen an Arbeitskleidung im Lebensmittelbereich eben­­so wie Vorgaben zum Tragekomfort verbindlich definiert.

*RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kenn­zeichnung e.V., die Abkürzung RAL stand ursprünglich für „Reichsausschuss für Lieferbedingungen“.

*RABC: Risk Analysis and Biocontamination Control System.

 





 
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