Dienstag, den 18. Februar 2020
Matten mit Brandschutz? Darauf ist zu achten!
Waschbare Schmutzfangmatten sind beliebt, liegen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. Denn sie bieten deutlich mehr Sauberkeit, oft auch Rutschsicherheit. Wichtiger Aspekt ist aber auch der Brandschutz der Matten. Im Interview über aktuelle Anforderungen mit Christoph Henkes, Mattenexperte von ITEX Gaebler, einem Vertragswerk der DBL.
„Fußmatte fängt Feuer – drei Verletzte“ – solche Schlagzeilen sind keine Seltenheit. Erst kürzlich wurden bei einem Brand in einem Düsseldorfer Mehrfamilienhaus mehrere Menschen verletzt. Dort hatte eine Fußmatte im Hausflur in der Nacht aus noch ungeklärten Gründen Feuer gefangen und dann starken Rauch ausgelöst – die verletzten Personen hatten wahrscheinlich Rauchgas eingeatmet. Vorfälle wie dieser in NRW „heizen“ dann auch regelmäßig die Diskussion um verstärkte Maßnahmen zum Brandschutz an. Im Fokus dabei stehen auch die Schmutzfangmatten, die fast überall ausliegen.
Herr Henkes, wo machen Schmutzfangmatten oder Saubermatten, wie Sie sie gerne nennen, mit Brandschutz Sinn – wo sind sie vorgeschrieben?
In öffentlich zugänglichen Gebäuden, z.B. in Büros, Schulen, Pflegeheimen, Krankenhäusern aber auch in Wohnhäusern. Ebenso im Einzelhandel sowie in Theatern und ähnlichen Gebäuden. Hier müssen an notwendigen Fluren und Gängen sowie Ein- und Ausgängen Bodenbeläge mit Brandschutzzertifikat eingesetzt werden. Dies schließt auch Saubermatten ein. Denn Rettungswege, an deren Ende eine Eingangsmatte liegt, die in Brand steht und somit den Ausweg versperrt, stellen natürlich ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Worauf müssen Verantwortliche hier achten?
Saubermatten sollten heute nach EN 13501-1 zertifiziert sein. Verantwortliche können dies zum Beispiel über das „CE-Zeichen“ für Bodenbeläge überprüfen. Denn es setzt die Prüfung des Brandverhaltens nach DIN EN 13501-1 voraus. Das sollten Entscheider unbedingt im Blick haben – und in öffentlichen Gebäuden oder auch am Arbeitsplatz Matten mit entsprechender Brandschutznorm auslegen.
Was leisten diese Matten, was unterscheidet sie von nicht genormten Matten?
Die Norm klassifiziert etwa Matten aus High-Twist-Nylon und waschbarem NBR-Rücken als schwerbrennbar und schwachqualmend. Die Rauchentwicklung ist also deutlich geringer. Damit entsprechen sie, wie unsere Mietmatten, der Einstufung Cfl-s1 nach EN 13501-1. Nicht alle auf dem Markt befindlichen Produkte erzielen diese Qualität. Hier bieten die waschbaren und entsprechend zertifizierten Matten, wie wir sie im DBL Mietservice anbieten, einen deutlichen Vorteil gegenüber den meisten Kaufmatten, deren PVC-Beschichtung diese Kriterien nicht erfüllt.
Wie oft sollten die Matten denn gewaschen werden?
Das ist individuell und hängt von Beanspruchung und Verschmutzung der Matte ab. Wir bieten hier im Mietservice Intervalle von 7, 14 und 28 Tagen, in denen wir die Matten austauschen und waschen. Häufig gewählt wird hier der 14-tägige Rhythmus. Betriebsinhaber sollten zudem darauf achten, die Matte in Bereichen mit hohem evtl. brennbarem Produktionsabfall wie Öl oder Kunststoffspänen in verringerten Intervallen, zum Beispiel jede Woche, zu wechseln. Denn eine saubere und gepflegte Matte bietet gerade hier die geringste Möglichkeit der Entflammbarkeit. Und natürlich darf die Matte im Ernstfall weder Wellen schlagen noch darf der Gummirand defekt sein, so dass Menschen auf der Flucht darüber stolpern könnten. Bei uns im Mietservice wird die Matte bei der Aufbereitung natürlich auch auf mögliche Defekte kontrolliert, um genau dies zu vermeiden.
Wie wichtig ist die Beratung im Vorfeld?
Ich stelle immer wieder fest, dass vielen Betriebsinhabern bzw. Entscheidern gar nicht bewusst ist, was Matten mit Brandschutz leisten und wo sie vorgeschrieben sind. Als textiler Mietdienstleister beraten wir hier auf Basis einer Gefahrenanalyse in den Unternehmen und stellen entsprechend zertifizierte Matten zur Verfügung. Im DBL Mietservice inklusive ist auch, dass wir die Matten fachgerecht waschen, unsere Servicefahrer die verschmutzten Matten in den Betrieben abholen und diese regelmäßig gegen saubere austauschen.
Welchen Tipp geben Sie oft noch mit?
Matten sind vielfältig einsetzbar. Auch optisch. Warum sie also nicht zusätzlich mit prägnanten Hinweisen versehen? Etwa mit „Notausgang“ oder „Fluchtweg“ in Leuchtfarbe wie Warngelb oder Warnrot auf grauem Grund? Das kann ebenfalls mehr Sicherheit im Notfall geben. Denn laut Studien blicken 80 Prozent der Menschen beim Gehen und Laufen auf den Boden. Hier ist die Wahrnehmung solcher Warnhinweise also deutlich höher, als wenn sie nur auf Schildern an der Wand angebracht werden. Auch solch prägnante Botschaften können wir im DBL Mietservice auf der Matte aufbringen. Und so für zusätzliche Sicherheit sorgen.